Höret Höret,
Volk zu Schwangarten, Draubach und Reichenfeld!
Im Namen
Hagen von Festenberg
Graf zu Schwangarten
Verteidiger des Weißen Wäldchens
Ergehen folgende Dekrete und Anweisungen an jeden Einwohner, ob von Stand, Frei oder Unfrei.
Die hier verkündeten Maßnahmen und Dekrete sind der ausdrückliche Wunsch unseres geliebten Grafen und sind schnellstmöglich umzusetzen.
Einspruch und Rückfragen können binnen einer Woche an die Vogtei Luisa von Kettenburg eingereicht werden.
1.Es ergeht eine Volkszählung.
Es werde ein Jeder Einwohner, ob von Stand, Frei oder Unfrei der Grafschaft Schwangarten nach Stand und beruflicher Profession gezählt.
2. Erhebung der Goblinpopulation
Zur Prüfung der wirtschaftlichen Verfügbarkeit soll eine Zählung der arbeitsfähigen Gobelins erhoben werden.
3.Die Stadttore der Stadt Schwangarten werden in den Wappenfarben des Grafen (Lila) gestrichen
4. Es erfolgt eine Heerschau
Zur Bestandsaufnahme der Wehrfähigkeit der Grafschaft Schwangarten werden sowohl Soldaten, Wehrfähige sowie das militärische Gerät auf Zustand und Verfügbarkeit gesichtet
5. Bogenschießen wird zum Volkssport ernannt.
Das schießen mit dem Bogen macht Spaß und erhält die Gesundheit. Darum wird Bogenschießen zum fröhlichen Volkssport ernannt.
6. Der Name Anna wird zum beliebtesten Namen des Jahrs ernannt.
7. Es erfolgt eine Wirtschaftsprüfung
Zur allgemeinen Übersicht, werden sämtliche Wirtschaftszweige Schwangartens einer allgemeinen Buchprüfung unterzogen.
8. Es ergeht ohne Ausnahme ein Einreiseverbot von Vital verminderten Personen (Untote) aus Bärental.
9. Einführung der allgemeinen Schulpflicht.
Jeder freie Bürger hat die Pflicht sich im alter zwischen 8 und 12 Jahren über die Grundkenntnisse des Lesens, Schreibens und Rechnen beschulen zu lassen. Zu diesem Zweck werden öffentliche Schulmeisterein eröffnet werden.
10. Einführung der allgemeinen Hutpflicht.
Es wird hiermit beschlossen, das ein jeder im öffentlichen Leben eine Kopfbedeckung zu tragen hat. Auf das tragen einer Kopfbedeckung kann nur in den eigenen Räumlichkeiten verzichtet werden, solange ausschließlich Angehörige des Haushaltes anwesend sind.
11. Allgemeine Badepflicht
Ein jeder Einwohner Schwangartens hat mindestens einmal im Monat ein Bad zu nehmen.
12 Müllverordnung
Es ist verboten Unrat auf die Straßen zu kippen. Der Unrat eines Haushaltes muss gesammelt und auf dafür ausgewiesenen Lagerplätzen vor der Stadt oder dem Dorf abgeladen werden. Hierfür wird es spezielle, von Goblins durchgeführte, Sammlungen mittels eines Karrens eingeführt.
Die Dekrete und Verordnungen wurden benannt und genehmigt durch Graf Hagen von Festenberg im Jahre 422 v. d. g. S.v. Ohl