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Kultur

(Landes-Hierarchie / Ränge / Zeitrechnung)

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In Ohl gibt es zwei Stände, die klar voneinander getrennt und dennoch miteinander verwoben zu sein scheinen. Es gibt die adelige Oberschicht als auch die bürgerliche Unterschicht. Davon abzugrenzen seien die Geistlichen Persona, welche sich standesübergreifen zwischen beiden bewegen und zu keinem zu zählen sind. Gerüchten zu Folge gibt es seit dem Fall der Drühbener vor 400 Jahren eine dritte Schicht, die Vagabundierenden, doch offizielle Bestätigung dessen gab es nie. In Ohl ist alles so wie es sein sollte, ein Jeder tut was Sitte und Recht verlangen. Somit ist es nicht denkbar und ein guter Ohler käme nie auf den Gedanken, es sei etwas dran an den Vagabundierenden. Einer Gesellschaftsschicht unterhalb des Gesetzes. Ein Leben ohne festen Wohnsitz, keine klare Familienstruktur, Lernen wonach einem der Sinn steht. [Wem würde diese Zügellosigkeit auch gefallen können] Anmerkung des Chronisten.

Tradition und Pflicht geben sich in Ohl die Hand. So ist es seit der Begründung des Königreich Gesetz und Sitte, das jedes Kind einer jeden Frau im Alter von 14 Winter an den markgräflichen Hof der bewohnten Mark zu übersenden. Dort sei es geprüft auf Körper und Geist, um jenes Kind nach seinen Qualitäten und seines Ranges entsprechend zu einem Lehrmeister zu senden, welcher das Kind für 4 Winter unterweise. Es sei dabei gerade im Range des Adels gute Sitte, das Kind markübergreifend auszusenden, um die Beziehungen untereinander zu stärken und Bande der Freundschaft und Verbundenheit zu knüpfen. Nicht selten gehen dadurch eheliche Vereinigungen einher, welche die Marken miteinander verflechten und für Frieden und Wohlstand sorgen.

Dem Adel obliegen nachfolgend aufgezählte Wege:

Der Adel hatte die Aufgabe zu kämpfen und diejenigen zu schützen, die sich nicht selbst verteidigen konnten.

 

Ferner:

  • Rechtsprechung

  • Verwesen der Mark, Lehen und Gutshöfe

  • Obhut des zweiten Standes

  • Sicherheit und Schutz vor allen Gefahren

  • Diplomatie

  • Handel und Wirtschaft

  • Geldverleih

 

Dem gemeinen Stande obliegen nachfolgend aufgezählte Wege:

  • Ackerbau & Viehzucht

  • Nahrungsanbau und Produktion

  • Handwerk

  • Totenversorgung (Totengräber, Leichenwäscher etc.)

  • Vollstreckung des Rechts (Scharfrichter, Folterknecht etc.)

 

Dem Geistlichen obliegen nachfolgend aufgezählte Wege:

  • Schutz der Seele eines jeden Ohler

  • Predigen des wahren Glaubens

  • Schutz allen geschriebenen Wissens

  • Medizin / Heilung (Bader, Feldscher und Medicus)

 

Staat und Kirche

 

Traditionell ist der König uneingeschränktes Oberhaupt aller weltlichen Dinge im Königreich. Mit begehen der Hochzeit wird die Königinmutter „Prima Mater“ die Erste Mutter und Oberhaupt der Ordonskirche des Reiches Ohl.

So wird von jedem Königspaar erwartet alsbald einen Sohn und eine Tochter zur Erhaltung der Blutlinien zu zeugen. Dies gestaltete sich für den aktuellen Souverän bis vor einigen Jahren als recht schwierig.  

Im Streitfall in der letzten Instanz ob der Glaube oder die weltliche Herrschaft obsiegt, verbringt der König nach solch einem Zwist die folgende Nacht im königlichen Gästezimmer auf der Couch und der Disput gilt zu Gunsten des Glaubens als beigelegt.

Zeitrechnung

 

Die neue Zeitrechnung Ohls beginnt mit dem Zerfall des alten Reiches und der großen Schlacht an der Ohl / „des Hexenfall“. Somit schreiben wir heute (2021) das Jahr 421. Davor wird die Zeitrechnung mit v. d. g. S.v. Ohl (vor der großen Schlacht von Ohl) bezeichnet.

 

Währung

 

Die landesübliche Währung ist die Ohler Ore / pl. Ohler Oren. Dabei unterscheidet die königliche Münze zwischen Kupfer Oren/Silber Ohren & Gold Oren. Üblicher Wechselkurs sind 8 Kupfer Oren = 1 Silber Oren / 8 Silber Oren = 1 Gold Oren. Dabei entspricht 1 Kupfer Oren etwa 2 mittelländischen Münzen.

Das Recht Münzen zu prägen obliegt derzeit einzig beim König. Die einzelnen Marken besitzen kein eigenständiges Münzrecht.

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